Kirchenvorstandswahl 20.10.2024

Information der Evangelisch-Lutherischen Pfarrei Neu-Ulm

Wichtige Informationen zur Wahl des gemeinsamen Kirchenvorstandes  für die Erlöser- und Petrusgemeinde am 20. Oktober 2024

Am 20. Oktober 2024 werden in allen Evang.-Lutherischen Gemeinden in Bayern neue Kirchenvorstände gewählt.

Wir wählen zum ersten Mal einen gemeinsamen Kirchenvorstand für unsere neue Pfarrei zwischen Erlöser- und Petrusgemeinde.
Mit diesem Artikel informieren wir Sie über den gegenwärtigen Stand und über die nächsten Schritte der Wahlvorbereitung.

  • Grundsatzbeschlüsse

− Die Mitglieder der Petrusgemeinde (PK) und der Erlösergemeinde (EK) wählen einen gemeinsamen Kirchenvorstand.
− Es wird einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit Kandidatinnen und Kandidaten aus beiden Gemeinden geben.
− Dem gemeinsamen Kirchenvorstand werden 8 gewählte Mitglieder aus der Petrusgemeinde und 6 Mitglieder aus der Erlösergemeinde angehören.
Dazu können noch insgesamt weitere 4 Personen aus beiden Gemeinden berufen werden.
− Am Wahlsonntag haben Sie in zwei Wahllokalen die Möglichkeiten zu wählen:
Petrusplatz 8, 89231 Neu-Ulm | Martin-Luther-Straße 2, 89231 Neu-Ulm

  • Gemeinsamer Vertrauensausschuss

− Die Kirchenvorstände beider Gemeinden haben für die Kirchenvorstandswahlen einen gemeinsamen Vertrauensausschuss gebildet. Dieser Ausschuss ist neben der Vorbereitung und Durchführung der Wahl vor allem für die Erstellung der Kandidierendenliste zuständig.
− Folgende Personen gehören dem gemeinsamen Vertrauensausschuss an:
Pfarrer Johannes Knöller (Vorsitz), Pfarrerin Ruth Šimeg, Bernhard Abendschein (EK), Berthold Dworzak (EK), Natalie Gugler (EK), Dr. Cornelie Hänssler-Schoetensack (PK), Tanja Mack (PK), Gerold Noerenberg (PK), Wolfgang Streiftau (EK), Hans-Peter Thomas (PK).

  • Erstellung eines Wahlvorschlags – Kandidatinnen und Kandidaten gesucht

− Der Vertrauensausschuss bittet die Mitglieder der Gemeinden ab sofort, bis Anfang Mai 2024, wählbare Gemeindemitglieder (Mindestalter 18 Jahre) für
die Aufnahme in den Wahlvorschlag zu benennen.
Diese Vorschläge werden anschließend vom Vertrauensausschuss geprüft.
− Bei der 2. Kanzelabkündigung am 19. Mai 2024 wird der vorläufige Wahlvorschlag in den Gottesdiensten der Petruskirche und der Erlöserkirche bekannt gemacht.

Wer diesen vorläufigen Wahlvorschlag mit weiteren Kandidatinnen und Kandidaten ergänzen möchte, kann dem Vertrauensausschuss bis zum 10. Juni 2024 weitere Personen benennen.
− Danach gibt der Vertrauensausschuss bei der 3. Kanzelabkkündigung im Gottesdienst am 16. Juni 2024 den endgültigen Wahlvorschlag bekannt.

Den Vertrauensausschuss erreichen Sie über das Pfarramt:
Petrusplatz 8, 89231 Neu-Ulm, pfarramt.petrus.neu-ulm@elkb.de
Telefon: 0731 - 974 86 42.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Vorschläge und vor allem über eine rege Beteiligung an der Wahl.
Pfarrer Johannes Knöller


Auf dem Weg zur Kirchenvorstandwahl 2024

Im Herbst 2024 wählen die knapp 2 Millionen wahlberechtigten Mitglieder der rund 1500 Kirchengemeinden unserer bayerischen Landeskirche ihre Leitungsgremien.
Genauer gesagt: den Kirchenvorstand. Wahltag ist der 20. Oktober 2024.

Die Kirchenvorstände prägen entscheidend, wie kirchliches Leben bei uns in Zukunft aussieht. Sie sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche
mitzugestalten.

Auch in Ihrer Kirchengemeinde stellen sich viele begabte und motivierte Ehrenamtliche zur Wahl. Mit der Briefwahl können Sie ganz einfach von zu Hause Ihre Stimme abgeben.

Wenn Sie mehr über die Kandidierenden ihrer Gemeinde erfahren wollen, können Sie sich ab dem 16.6.24 hier informieren: in den Schaukästen von Erlöser und Petrus, sowie hier auf der Webseite

Kandidieren kann, wer Gemeindemitglied ist und zu Beginn der Amtszeit am 1. Dezember 2024 das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nach der Wahl wird das
Gremium durch Berufung ergänzt – das ist bereits ab 16 Jahren möglich.
Insbesondere soll dadurch die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen gefördert werden.

Wählen dürfen alle, die am 24. Oktober 2024 mindestens 16 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören. Konfirmierte
Jugendliche dürfen bereits ab 14 Jahren wählen.

Neben der Briefwahl können Sie auch an der Urne wählen. Die Wahllokale Ihrer Kirchengemeinde sind: Petrusplatz 8 und Martin-Luther-Str. 2, Neu-Ulm

Alle Unterlagen einschließlich Stimmzettel versendet ein Dienstleister im Auftrag der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern direkt an die Wahlberechtigten.
Stimmen Sie am 20. Oktober für Ihre Kirche und damit auch für die Werte, die durch Angebote und Projekte der Evangelischen Kirche in Bayern das Leben von
vielen Menschen positiv prägen.
Weitere Informationen finden Sie auf: www.stimmfürkirche.de
Pfarrer Martin Simon, Referent für Gemeindeleitung und Kirchenvorstand im Amt
für Gemeindedienst der ELKB in Nürnberg