Kirchenvorstand

der Erlöserkirche (EK) und der Petruskirche (PK)

 

KV
Bildrechte Hänssler-Schoetensack
Vertrauensfrau (PK)

Dr. Cornelie Hänssler-Schoetensack

Wolfgang Streiftau
Bildrechte Streiftau
Vertrauensmann (EK)

Wolfgang Streiftau
Kirchenpfleger (EK)

Albrecht Rothermel
Bildrechte Rothermel

Albrecht Rothermel 
Kirchenpfleger (PK)

Michael Draesner
Bildrechte Draesner

Michael Draesner (EK)

Ingeborg Egner
Bildrechte Egner

Ingeborg Egner (PK)

Natalie Gugler
Bildrechte Gugler

Natalie Gugler (EK) 

Oliver Herz
Bildrechte Herz

Oliver Herz (PK)

Bianca Hummel
Bildrechte Hummel

Bianca Hummel (PK)

Elke Klie
Bildrechte Klie

Elke Klie (PK)

Ralf Lelewel
Bildrechte Lelewel

Ralf Lelewel (EK) 

Fritz Martin
Bildrechte Martin

Fritz Martin (EK) 

Martina Maurer
Bildrechte Maurer

Martina Maurer (PK)

Sabine Meier-Guthke
Bildrechte Meier-Guthke

Sabine Meier-Guthke (PK)

Jürgen Nagler-Ihlein
Bildrechte Nagler-Ihlein

Jürgen Nagler-Ihlein (EK)

Uta Pflug
Bildrechte Pflug

Uta Pflug (EK)

Hans-Peter Thomas
Bildrechte Thomas

Hans-Peter Thomas (PK)

Joachim Vietzen
Bildrechte Vietzen

Joachim Vietzen (PK)

Jürgen Wittlinger
Bildrechte Wittlinger

Jürgen Wittlinger (EK)

Die Ersatzleute des Kirchenvorstands (EK):
Klaus Axmacher (EK) 
Angela  Binder-Lahres (EK) 


Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Vor allem durch Personalentscheidungen bei Pfarrstellenbesetzungen und bei der Anstellung kirchlicher Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für die Gottesdienste, fördern das Vertraut werden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, achten auf die Umsetzung der „Leitlinien kirchlichen Lebens“, also der evangelischen Lebensordnung, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.

Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan, sind für die Erhebung des Kirchgeldes zuständig und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.

Neben den oben genannten Aufgaben werden die Kirchenvorstände in der Periode 2018-2024 in unterschiedlicher Intensität mit Prozessen zu tun haben, welche die evangelische Kirche in Bayern insgesamt beschäftigen: Der Prozess „Profil und Konzentration“ lädt ein, Kirche vom Auftrag her zu denken und den Blick für den Dekanatsbezirk und die Räume darinnen und darüber hinaus zu weiten. 2019 stand die Wahl der neuen Landessynode durch die Kirchenvorstände an. Die Umsetzung der Landesstellenplanung wird regionales Denken und Kooperationen zur Folge haben. Für die Gemeindeimmobilien braucht es nach wie vor nachhaltige und zukunftsorientierte Entscheidungen.

vgl. https://www.kirchenvorstand-bayern.de/