Kirchenvorstand

Pfarrer Johannes Knöller, Pfarrer Jürgen Pommer, Pfarrer Jean-Pierre Barraud und Jugendreferent Felix Henkelmann (beratend) und folgende gewählte bzw. berufene, ehrenamtliche Kirchenvorstands-Mitglieder leiten die Petrusgemeinde im Team:

KV
Bildrechte Hänssler-Schoetensack
Vertrauensfrau

Dr. Cornelie Hänssler-Schoetensack

  • Finanzausschuss
  • Delegierte Dekanatssynode
Hans-Peter Thomas
Bildrechte Thomas
Vertrauensmann

Hans-Peter Thomas

  • Bauausschuss,
  • Gemeindebrief
  • Technische Fragen
  • Delegierter Dekanatssynode
Albrecht Rothermel
Bildrechte Rothermel
Kirchenpfleger 

Albrecht Rothermel

  • Bauausschuss
  • Finanzausschuss
Ingeborg Egner
Bildrechte Egner

Ingeborg Egner 

  • Delegierte Gesamtkirchenverwaltung
Oliver Herz
Bildrechte Herz

Oliver Herz 

  • Bauausschuss
  • Delegierter Gesamtkirchenverwaltung
Bianca Hummel
Bildrechte Hummel

Bianca Hummel 

  • Ausschuss Kindertageseinrichtungen
Elke Klie
Bildrechte Klie

Elke Klie 

  • Ausschuss Kindertageseinrichtungen (Vorsitzende)
  • Delegierte Gesamtkirchenverwaltung
     
Martina Maurer
Bildrechte Maurer

Martina Maurer

  • liturgische Lektorin
  • Ausschuss Kindertageseinrichtungen
Sabine Meier-Guthke
Bildrechte Meier-Guthke

Sabine Meier-Guthke

  • Delegierte Dekanatssynode
Joachim Vietzen
Bildrechte Vietzen

Joachim Vietzen

  • Bauausschuss
Für manche Aufgaben engagieren sich über den gewählten KV hinaus noch: 
  • Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) Ulm / Neu-Ulm: Carola Bitterrolf, Günter Hänssler,
  • Ausschuss Kindertageseinrichtungen: Verena Uhlmann, Beate Löwlein 
  • Partnergemeinde Asaroka in Papua-Neuguinea: Dekanatsjugendreferentin Ute Kling
  • Öffentlichkeitsarbeit: Barbara Bauer
  • Weltgebetstag: Karin Rothermel & Team

 

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Vor allem durch Personalentscheidungen bei Pfarrstellenbesetzungen und bei der Anstellung kirchlicher Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für die Gottesdienste, fördern das Vertraut werden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, achten auf die Umsetzung der „Leitlinien kirchlichen Lebens“, also der evangelischen Lebensordnung, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.

Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan, sind für die Erhebung des Kirchgeldes zuständig und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.

Neben den oben genannten Aufgaben werden die Kirchenvorstände in der Periode 2018-2024 in unterschiedlicher Intensität mit Prozessen zu tun haben, welche die evangelische Kirche in Bayern insgesamt beschäftigen: Der Prozess „Profil und Konzentration“ lädt ein, Kirche vom Auftrag her zu denken und den Blick für den Dekanatsbezirk und die Räume darinnen und darüber hinaus zu weiten. 2019 stand die Wahl der neuen Landessynode durch die Kirchenvorstände an. Die Umsetzung der Landesstellenplanung wird regionales Denken und Kooperationen zur Folge haben. Für die Gemeindeimmobilien braucht es nach wie vor nachhaltige und zukunftsorientierte Entscheidungen.

vgl. https://www.kirchenvorstand-bayern.de/